PflichtenheftKirchenpflege.pdf

Für jede Kirchengemeinde wird eine Vorsteherschaft, die Kirchenpflege, bestellt. Sie trägt für die Verwaltung der Kirchengemeinde die Hauptverantwortung.
Die Kirchenpflege besitzt ihren eigenen, selbständigen Kompetenzbereich, obwohl die Kirchengemeindeversammlung laut Gesetz das oberste Gemeindeorgan ist.
Die Kirchengemeindeversammlung fällt die ihr vorbehaltenen Entscheide, die für die kirchlichen Behörden verbindlich sind. Darüber hinaus handelt die Kirchenpflege nach ihrem eigenen, pflichtgemässen Ermessen und in eigener Verantwortlichkeit. Ihr kommen alle Aufgaben und Kompetenzen zu, die nicht ausdrücklich den Stimmberechtigen vorbehalten oder anderen Behörden übertragend sind.
Die Kirchenpflege der Katolischen Kirchgemeinde Thurbenthal-Wila-Wildberg zählt fünf Mitglieder.

Aktuell aus der Kirchenpflege

Die Kirchenpflege hat die Genehmigung vom Synodalrat für die eingereichte Teilrevision der Kirchenordnung der Kirchgemeinde Turbenthal, Wila, Wildberg erhalten und an der Kirchenpflegesitzung vom 26. Januar beschlossen.


Die neue Formulierung bezüglich der Wahl von RPK-Mitgliedern lautet nun:


Art. 46 Zusammensetzung und Wahl
1. Die Rechnungsprüfungskommision besteht mit Einschluss der Präsidentin, bzw. des Präsidenten aus 3 Mitgliedern. Mit Ausnahme der Präsidentin, bzw. des Präsidenten konstituiert sie sich selbst.
2. Die Mitglieder der RPK müssen ihren Wohnsitz in einer Gemeinde des Kantons Zürich haben.



Präsidium

Anna Maria Caldarulo

E-Mail


Unt. Landesstrasse 12 8489 Ehrikon

Finanzen

Martin Üre Villoria

E-Mail

Ob. Langackerweg 16 8488 Turbenthal

Aktuariat

Éric Frei

E-Mail

Hermetsbühlstr. 3

8488 Turbenthal

Personelles

Catarina Fehlmann

E-Mail

Dorfstr. 20A

8489 Schalchen

Liegenschaften

Massimo Cataldo

E-Mail

 

Am Wöschbach 2

8489 Wildberg